Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind unser wertvollstes Gut
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben in unserem Unternehmen die höchste Priorität. Wir haben ggü. unseren Mitarbeiter/innen, Subunternehmern und Dritten die Verpflichtung, die Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, um Unfälle, Personen und Sachschäden zu vermeiden. Sowohl durch organisatorische als auch technische Maßnahmen soll dazu beigetragen werden, ein positives soziales Arbeitsumfeld zu schaffen, wirtschaftliche Verluste abzuwenden und die Existenz des Unternehmens dauerhaft zu sichern. Ein funktionierendes System der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes trägt darüber hinaus zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz bei und unterstützt den Anspruch auf Unversehrtheit aller beteiligten Personen.
Daher verpflichten wir uns neben der Einhaltung von rechtlichen Verpflichtungen,
- alle unsere Unternehmensabläufe derart zu gestalten, dass Schäden an der Gesundheit unserer Mitarbeiter/innen sowie der Öffentlichkeit vermieden werden
- Ein Verfahren zur ständigen Gefährdungserkennung und Beseitigung von Gefährdungen, Risikobeurteilung, Risikominimierung und Festlegung von Lenkungsmaßnahmen einzuführen und aufrecht zu erhalten
- regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen aller Arbeitsplätze durchzuführen, um potentielle Gefahren frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu beseitigen
- alle sicherheitstechnischen Anforderungen unbedingt einzuhalten
- angemessene Erste-Hilfe Ausstattung, Ersthelfer und betriebsärztliche Betreuung bereitzustellen
- unsere Mitarbeiter/innen regelmäßig in Sicherheitsfragen zu informieren, und zu unterweisen.
- zur Beteiligung und Konsultation unserer Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- durch regelmäßige Tagung des Sicherheitsausschusses Sicherheitsstandards zu überwachen, Unfallgeschehen auszuwerten und Maßnahmen zur Verbesserung auszuarbeiten
- einen Sicherheits- und Gesundheitsstandard zu schaffen und diesen kontinuierlich zu verbessern
- die an uns selbst gestellten Anforderungen auch von unseren Lieferanten einzufordern.
Die Geschäftsführung ernennt den Leiter des Qualitätswesens als Arbeits- und Gesundheitsschutzbeauftragten. Mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BAD), des Brandschutzbeauftragten (BAD) sowie des Betriebsarztes (BAD) ist er für den Aufbau, die Entwicklung und Pflege des Arbeits und Gesundheitsschutzmanagementsystems (A&G) nach ISO 45001 verantwortlich.